In Deutschland sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien. Diese Verpflichtung dient der Sicherheit von Fußgängern und kann Haftungsrisiken verhindern. Die genauen Regelungen sind in den jeweiligen Stadtverordnungen festgelegt. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss im Falle eines Unfalls mit Schadensersatzforderungen rechnen. Mit unserem Winterdienst in Frankfurt übernehmen wir diese Verantwortung für Sie und sorgen für eine sichere Umgebung.
Die Streupflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer der Immobilie, kann aber per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass die Mieter für das Räumen und Streuen verantwortlich sind. Dennoch muss der Vermieter sicherstellen, dass diese Pflicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Wer sich nicht sicher ist, sollte einen Blick in den Mietvertrag werfen oder sich an einen professionellen Winterdienst in Frankfurt wenden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Für Unternehmen, Geschäfte und Gewerbetreibende gilt eine besondere Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten ungehindert und sicher ihr Geschäft betreten können. Das bedeutet, dass Zugangswege, Parkplätze und Eingangsbereiche regelmäßig geräumt und gestreut werden müssen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu Schadensersatzforderungen führen. Unser Winterdienst in Frankfurt unterstützt Sie dabei, Ihre Flächen zuverlässig von Schnee und Eis zu befreien – damit Ihr Geschäft auch im Winter problemlos läuft.