Schnee und Eis verwandeln Gehwege und Einfahrten über Nacht in gefährliche Glatteisstrecken. Wer als Eigentümer oder Mieter seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur das Wohlbefinden von Passanten – sondern auch erhebliche Schadensersatzforderungen. In Frankfurt und der Rhein-Main-Region gelten klare Regeln für den Winterdienst. Wir erklären, wer räumpflichtig ist, was das konkret bedeutet und warum ein professioneller Winterdienst die sicherste und bequemste Lösung ist.
Wer ist in Frankfurt räumpflichtig?
In Deutschland ist die Räumpflicht grundsätzlich Sache der Kommunen – diese übertragen sie jedoch per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. In Frankfurt gilt: Grundstückseigentümer müssen die Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee- und Eisglätte beräumen und abstumpfende Mittel aufbringen.
Diese Pflicht kann durch den Mietvertrag auf Mieter übertragen werden – was in der Praxis sehr häufig vorkommt. Wichtig: Die Übertragung muss im Mietvertrag ausdrücklich und eindeutig geregelt sein. Ohne entsprechende Klausel bleibt der Grundstückseigentümer in der Pflicht – auch wenn ein Mieter im Haus wohnt.
Was verlangt die Räumpflicht konkret?
Die konkreten Anforderungen an den Winterdienst in Frankfurt umfassen:
- Räumzeiten: Werktags in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen oft 8:00 bis 20:00 Uhr)
- Räumbreite: Gehwege müssen so beräumt werden, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können – mindestens 1 bis 1,5 Meter Breite
- Streupflicht: Bei Glätte müssen abstumpfende Mittel aufgebracht werden (Sand, Splitt, Kies oder zugelassenes Granulat)
- Häufigkeit: Bei anhaltenden Schneefällen ist ggf. mehrfaches Räumen am Tag erforderlich
- Schneeablagerung: Geräumter Schnee darf nicht auf der Fahrbahn oder auf Nachbargrundstücken deponiert werden
Welche Konsequenzen drohen bei Verletzung der Räumpflicht?
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt und dadurch ein Unfall passiert, haftet persönlich für die entstandenen Schäden. Das kann je nach Schwere des Unfalls bedeuten:
- Schadensersatz für Arztkosten, Physiotherapie, Verdienstausfall und Schmerzensgeld
- Bei groben Pflichtverstößen: strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung
- Langfristig steigende Haftpflichtversicherungsprämien durch Schadensregulierungen
Besonders bei älteren oder verletzten Passanten, die durch nicht geräumte Gehwege stürzen, können die Schadensersatzansprüche sehr hoch sein. Selbst wenn Sie die Räumpflicht auf einen Mieter übertragen haben, trifft Sie als Eigentümer eine Kontrollpflicht – Sie müssen sicherstellen, dass die Pflicht tatsächlich erfüllt wird.
Winterdienst outsourcen – die rechtssichere Lösung
Wer sichergehen will, dass die Räumpflicht immer ordnungsgemäß erfüllt wird, lagert den Winterdienst an einen professionellen Dienstleister aus. Ein seriöser Winterdienstanbieter in Frankfurt:
- Überwacht die Wetterlage rund um die Uhr und handelt bei erstem Schnee- oder Eisfall frühzeitig
- Ist auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen einsatzbereit
- Dokumentiert jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und durchgeführten Maßnahmen
- Übernimmt die Verkehrssicherungspflicht vertraglich und haftungsrechtlich
Die lückenlose Dokumentation der Einsätze ist dabei besonders wichtig: Im Schadensfall müssen Sie als Eigentümer nachweisen können, dass der Winterdienst ordnungsgemäß und rechtzeitig durchgeführt wurde.
Umweltfreundlicher Winterdienst in Frankfurt
Professioneller Winterdienst setzt heute verstärkt auf umweltverträgliche Methoden. Statt aggressivem Streusalz, das Pflanzen, Böden, Betonuntergründe und Gewässer schädigt, kommen Sand, Splitt und spezielle Granulate zum Einsatz. Diese abstumpfenden Mittel sind effektiv, schonen die Umwelt und sind für Haustiere deutlich verträglicher. In vielen Frankfurter Stadtteilen ist die Verwendung von Streusalz für Privatpersonen zudem eingeschränkt oder verboten.
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